
Einführungslehrgänge
Nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) werden Zivildienstleistende
innerhalb der ersten drei Dienstmonate in Lehrgängen über Wesen und Aufgaben des
Zivildienstes sowie ihre Rechte und Pflichten als Zivildienstleistende
unterrichtet - soweit dies erforderlich ist.
Je nach Tätigkeitsbereich folgt ein zusätzlicher fachlicher Einführungslehrgang,
der an dafür anerkannten Zivildienstschulen durchgeführt wird. Für bestimmte
Einsatzgebiete ist eine zusätzliche fachliche Einführung zwingend
vorgeschrieben.
Wie an einem normalen Arbeitsplatz werden die Zivildienstleistenden zusätzlich
in der Dienststelle auf die zukünftige Tätigkeit vorbereitet.