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1909 - 1984
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Zivildienstleistende im ASB

Die Kriegsdienstverweigerer sind nach neuester gesetzlicher Regelung verpflichtet, 20 Monate in einer dafür anerkannten Einrichtung bzw. Hilfsorganisation tätig zu sein. Von den uns genehmigten 28 Planstellen sind derzeit 22 besetzt. Dieser Zustand ist verhältnismäßig positiv. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die Ursache dafür war in erster Linie in den mehrfach wechselnden Verfahren der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern begründet. Deshalb lagen die Zuweisungsquoten der zurückliegenden Monate und Jahre erheblich darunter. Dies hatte für uns als Hilfsorganisation finanziell sehr negative Konsequenzen. Um die vertraglich vereinbarten Fahrdienste aufrecht halten zu können, müssen hauptberufliche Kräfte mit einer wesentlich höheren Entlohnung statt der Zivildienstleistenden beschäftigt werden. Insofern ist die kontinuierliche Besetzung der Planstellen von großer Bedeutung, damit die Fahrdienste nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Außer dem Sold erhalten die Zivildienstleistenden von dem ASB Kassel Unterkünfte, Dienstkleidung und Verpflegung oder ein Entgelt dafür. Die Zivildienstleistenden führen überwiegend den Behindertenfahrdienst durch. Sobald ein ZDL die vorgeschriebene Ausbildung absolviert hat, wird er auch im Krankentransport eingesetzt. Damit erfüllen sie wesentliche Aufgaben, die wir ohne ihren Einsatz nicht wahrnehmen könnten.

 


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        Stand: 12. Februar 2012 -- Fragen ?
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