Zivildienstleistende im ASB
Die Kriegsdienstverweigerer
sind nach neuester gesetzlicher Regelung verpflichtet, 20 Monate in einer dafür
anerkannten Einrichtung bzw. Hilfsorganisation tätig zu sein. Von den uns
genehmigten 28 Planstellen sind derzeit 22 besetzt. Dieser Zustand ist
verhältnismäßig positiv. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die
Ursache dafür war in erster Linie in den mehrfach wechselnden Verfahren der
Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern begründet. Deshalb lagen die
Zuweisungsquoten der zurückliegenden Monate und Jahre erheblich darunter. Dies
hatte für uns als Hilfsorganisation finanziell sehr negative Konsequenzen. Um
die vertraglich vereinbarten Fahrdienste aufrecht halten zu können, müssen
hauptberufliche Kräfte mit einer wesentlich höheren Entlohnung statt der
Zivildienstleistenden beschäftigt werden. Insofern ist die kontinuierliche
Besetzung der Planstellen von großer Bedeutung, damit die Fahrdienste nicht
erheblich beeinträchtigt werden.

Außer dem Sold erhalten die
Zivildienstleistenden von dem ASB Kassel Unterkünfte, Dienstkleidung
und Verpflegung oder ein Entgelt dafür. Die Zivildienstleistenden führen
überwiegend den Behindertenfahrdienst durch. Sobald ein ZDL die vorgeschriebene
Ausbildung absolviert hat, wird er auch im Krankentransport eingesetzt.
Damit erfüllen sie wesentliche Aufgaben, die wir ohne ihren Einsatz nicht
wahrnehmen könnten.