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Katastrophenschutz / Schnell-Einsatz-Gruppe

Der Mensch kann sich nicht vor allen denkbaren Katastrophen schützen. Er benötigt Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und allen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können. Dabei stützt sich die Bevölkerung auf die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Organisationen im Katastrophenschutz.

Als Katastrophe bezeichnet man ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.

Eine Abgrenzung der Aufgaben des Katastrophenschutzes zu den Aufgaben  der täglichen Gefahrenabwehr ist eigentlich nur im rechtlichen Sinne möglich, da alle Katastrophenschutzaufgaben in der Praxis die Aufgaben der täglichen Gefahrenabwehr mit einbeziehen.

Der Ortsverband Kassel stellt im Rahmen des Gefahrenabwehrplanes der Stadt Kassel einen Sanitätszug (SZ), wobei dieser Sanitätszug durch seine Gliederung einen flexiblen, der Lage angepassten taktischen Einsatz, auch unterhalb der Katastrophenschwelle ermöglicht.
Für den Ersteinsatz bei größeren Schadenereignissen ist die Schnelleinsatzgruppe Sanität (SEG) vorgesehen.
Auch der Sanitätszug (2. SZ KS) vom Ortsverband Kassel hat eine integrierte Schnelleinsatzgruppe, die zusammen mit den Schnelleinsatzgruppen aus den umliegenden Ortsverbänden des ASB die "SEG - ASB Nordhessen" bildet.

Weiterhin gehört zu den Einheiten des Katastrophenschutzes aus Kassel eine Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr). Diese IuK-Gruppe stellt die für die Führung des Katastrophenschutzes zusätzlich erforderlichen IuK-Verbindungen her und betreibt sie.

Damit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen im Bedarfsfall genügend Helfer zur Verfügung stehen, wurde die Möglichkeit geschaffen, sich anstelle des Wehr- bzw. Zivildienstes zum Dienst im erweiterten Katastrophenschutz zu verpflichten. Wehrpflichtige und anerkannte Wehrdienstverweigerer, die sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Zeit (6 Jahre) verpflichten, brauchen keinen Wehr- bzw. Zivildienst zu leisten. Dies hat den Vorteil, die berufliche Entwicklung oder ein Studium ohne Unterbrechung fortführen zu können.

Haben Sie Interesse sich auf sechs Jahre beim Arbeiter - Samariter - Bund im Katastrophenschutz zu verpflichten ?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf !!

 

 


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        Stand: 25. Januar 2012 -- Fragen ?
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