
Katastrophenschutz / Schnell-Einsatz-Gruppe
Der
Mensch kann sich nicht vor allen denkbaren Katastrophen schützen. Er
benötigt Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen,
Naturkatastrophen und allen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen
nicht mehr bewältigt werden können. Dabei stützt sich die Bevölkerung auf
die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Organisationen im
Katastrophenschutz.
Als Katastrophe bezeichnet man ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die
lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in
so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die
einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Eine
Abgrenzung der Aufgaben des Katastrophenschutzes zu den Aufgaben der
täglichen Gefahrenabwehr ist eigentlich nur im rechtlichen Sinne möglich, da
alle Katastrophenschutzaufgaben in der Praxis die Aufgaben der täglichen
Gefahrenabwehr mit einbeziehen.
Der
Ortsverband Kassel stellt im Rahmen des Gefahrenabwehrplanes der Stadt Kassel
einen Sanitätszug (SZ), wobei dieser Sanitätszug durch seine Gliederung
einen flexiblen, der Lage angepassten taktischen Einsatz, auch unterhalb der
Katastrophenschwelle ermöglicht.
Für den Ersteinsatz bei größeren Schadenereignissen ist die Schnelleinsatzgruppe
Sanität (SEG) vorgesehen.
Auch der Sanitätszug (2. SZ KS) vom Ortsverband Kassel hat eine integrierte
Schnelleinsatzgruppe, die zusammen mit den Schnelleinsatzgruppen aus
den umliegenden Ortsverbänden des ASB die "SEG - ASB Nordhessen" bildet.
Weiterhin gehört zu den Einheiten des Katastrophenschutzes aus Kassel eine
Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr). Diese IuK-Gruppe stellt die
für die Führung des Katastrophenschutzes zusätzlich erforderlichen
IuK-Verbindungen her und betreibt sie.
Damit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen im Bedarfsfall
genügend Helfer zur Verfügung stehen, wurde die Möglichkeit geschaffen, sich
anstelle des Wehr- bzw. Zivildienstes zum Dienst im erweiterten
Katastrophenschutz zu verpflichten. Wehrpflichtige und anerkannte
Wehrdienstverweigerer, die sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Zeit (6
Jahre) verpflichten, brauchen keinen Wehr- bzw. Zivildienst zu leisten. Dies hat
den Vorteil, die berufliche Entwicklung oder ein Studium ohne Unterbrechung
fortführen zu können.
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sechs Jahre beim Arbeiter - Samariter - Bund im Katastrophenschutz zu
verpflichten ?
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