
Transparenzberichte des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
In Deutschland gibt es
etwa 2,2 Millionen Pflegebedürftige, davon werden 1,5 Millionen von ihnen
werden zu Hause gepflegt. Sie sollen ihrem persönlichen Hilfebedarf und
ihren Bedürfnissen entsprechend nach dem aktuellen Stand der
medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse optimal gepflegt und versorgt werden.
Diese Pflegestandards ergeben sich maßgeblich aus dem
Pflegeversicherungsgesetz. Ob diese Qualitätsanforderungen tatsächlich
eingehalten werden, überprüft der Medizinische Dienst durch unangemeldete
Prüfungen. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, dass den
Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.
Überprüfung von stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten
Der
Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Pflegequalität von
stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten. Den
Auftrag für eine Prüfung bekommt der MDK von den Verbänden der Pflegekassen
im jeweiligen Bundesland. Die von den Pflegediensten erbrachten Leistungen
und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und die Ergebnisse
veröffentlicht.
Prüfkriterien, die Qualität messbar machen
Für gute Pflege gibt es zahlreiche Anhaltspunkte. Bei Prüfungen erfragt der
MDK unter anderem die Zufriedenheit eines Teils der Pflegebedürftigen.
Außerdem wird der körperliche Zustand überprüft, um Rückschlüsse auf die
Pflegequalität ziehen zu können. Hier haben wir eine Auswahl von Kriterien,
die im Bereich der ambulanten und stationären Pflege bei unseren Prüfungen
gelten, für Sie aufgelistet:
Ambulante
Pflegedienste
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Wie ist der Pflegezustand des Versicherten? |
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Ist der Pflegedienst für die Pflegebedürftigen ständig erreichbar?
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Hat der Pflegedienst ein Konzept beziehungsweise Leitbild für die Pflege?
Oder hängt die Pflege von individuellen Ansichten der Mitarbeiter
beziehungsweise von sich zufällig ergebenden Arbeitsabläufen ab?
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Ist die verantwortliche Pflegefachkraft qualifiziert und sind ihre
Aufgaben klar definiert? |
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Liegt ein einheitliches Pflegedokumentationssystem vor, an das sich alle
Pflegekräfte halten? |
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Gibt es ein internes Qualitätsmanagement, zum Beispiel in Form eines
Handbuches, das auch Hygienestandards, Fortbildungen und so weiter regelt?
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Verfügt der Pflegedienst über Räumlichkeiten, zum Beispiel für
Teambesprechungen der Mitarbeiter? |
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Werden personenbezogene Unterlagen und Wohnungsschlüssel der
Pflegebedürftigen sicher aufbewahrt? |
Nachfolgend finden Sie die drei aktuellen Transparenzberichte
unserer Pflegedienste mit den sehr guten Bewertungen - klicken Sie auf die
Grafiken.

Transparenzbericht des Pflegedienstes Hofgeismar-Land vom 21.04.2011

Transparenzbericht des Pflegedienstes Kassel

Transparenzbericht des Pflegedienstes Wolfhager Land