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Transparenzberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

In Deutschland gibt es etwa 2,2 Millionen Pflegebedürftige, davon werden 1,5 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt. Sie sollen ihrem persönlichen Hilfebedarf und ihren Bedürfnissen entsprechend nach dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse optimal gepflegt und versorgt werden. Diese Pflegestandards ergeben sich maßgeblich aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Ob diese Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden, überprüft der Medizinische Dienst durch unangemeldete Prüfungen. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.

Überprüfung von stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Pflegequalität von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten. Den Auftrag für eine Prüfung bekommt der MDK von den Verbänden der Pflegekassen im jeweiligen Bundesland. Die von den Pflegediensten erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und die Ergebnisse veröffentlicht.

Prüfkriterien, die Qualität messbar machen
Für gute Pflege gibt es zahlreiche Anhaltspunkte. Bei Prüfungen erfragt der MDK unter anderem die Zufriedenheit eines Teils der Pflegebedürftigen. Außerdem wird der körperliche Zustand überprüft, um Rückschlüsse auf die Pflegequalität ziehen zu können. Hier haben wir eine Auswahl von Kriterien, die im Bereich der ambulanten und stationären Pflege bei unseren Prüfungen gelten, für Sie aufgelistet:

Ambulante Pflegedienste

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Wie ist der Pflegezustand des Versicherten?

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Ist der Pflegedienst für die Pflegebedürftigen ständig erreichbar?

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Hat der Pflegedienst ein Konzept beziehungsweise Leitbild für die Pflege? Oder hängt die Pflege von individuellen Ansichten der Mitarbeiter beziehungsweise von sich zufällig ergebenden Arbeitsabläufen ab?

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Ist die verantwortliche Pflegefachkraft qualifiziert und sind ihre Aufgaben klar definiert?

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Liegt ein einheitliches Pflegedokumentationssystem vor, an das sich alle Pflegekräfte halten?

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Gibt es ein internes Qualitätsmanagement, zum Beispiel in Form eines Handbuches, das auch Hygienestandards, Fortbildungen und so weiter regelt?

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Verfügt der Pflegedienst über Räumlichkeiten, zum Beispiel für Teambesprechungen der Mitarbeiter?

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Werden personenbezogene Unterlagen und Wohnungsschlüssel der Pflegebedürftigen sicher aufbewahrt?

Nachfolgend finden Sie die drei aktuellen Transparenzberichte unserer Pflegedienste mit den sehr guten Bewertungen - klicken Sie auf die Grafiken.


Transparenzbericht des Pflegedienstes Hofgeismar-Land vom 21.04.2011


Transparenzbericht des Pflegedienstes Kassel


Transparenzbericht des Pflegedienstes Wolfhager Land

 


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        Stand: 17. August 2011 -- Fragen ?
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