
Informationen zur Pflegeversicherung
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen, die aufgrund
körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankungen nicht in der Lage
sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens
auszuführen - Definition nach dem Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI).
Bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und im Haushalt sind sie auf fremde
Hilfe angewiesen. Dabei spielen auch die Leistungen der hauswirtschaftlichen
Versorgung eine erhebliche Rolle. Auch hier bieten wir Ihnen unseren Service an.
Diese Menschen werden in Pflegestufen eingeordnet. Je höher der Hilfebedarf,
umso höher ist auch die Pflegestufe und somit auch die Leistungen der
Pflegeversicherung. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle: