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Rahmenbedingungen Einsatzmöglichkeiten Bewerbung Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist das FSJ?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich geregeltes Bildungsjahr und gibt jungen Menschen die Möglichkeit, sich ein Jahr lang sozial zu engagieren und Erfahrungen für das Berufsleben zu sammeln. Es wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit oder der Gesundheitspflege geleistet. Ein FSJ ist auch im Sport sowie in denkmalpflegerischen und in kulturellen Einrichtungen möglich.

 

Was unterscheidet ein FSJ von einem Praktikum?

Nach dem FSJ-Gesetz ist bei einem Regel-FSJ von zwölf Monaten die Teilnahme an 25 Seminartagen verpflichtend. Neben der Einführung in die besonderen Aufgaben und Inhalte der praktischen Arbeit ermöglichen die Seminartage auch den intensiven Erfahrungsaustausch und die Auseinandersetzung mit gesellschafts- politischen Themen. Weitere Ziele sind Persönlichkeitsbildung, Förderung von sozialer Kompetenz und das Üben verantwortlichen Handelns. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit, die Teilnahme ist Pflicht.

 

In welchen Bereichen kann man beim ASB ein FSJ machen?

Mobile Soziale Dienste, familienunterstützende Dienste, Altenhilfe, Hilfen für Menschen mit Behinderung, Jugendhilfe, Rettungsdienst, Tagespflege, Erste-Hilfe-Ausbildung, hauswirtschaftliche Hilfen, ambulante Pflege, stationäre Einrichtungen, Essen auf Rädern, Krankentransport, Behindertenfahrdienst, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Hausnotruf. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und jeder Ortsverband des ASB bietet unterschiedliche Dienste an.

 

Wer kann ein FSJ machen?

Junge Männer und Frauen zwischen 16 und 26 Jahren. Voraussetzung ist der Abschluss der Vollzeitschulpflicht (mindestens neun Schuljahre). Nach Vollendung des 27. Lebensjahres ist ein Freiwilliges Soziales Jahr nicht mehr möglich.

 

Wie lange dauert ein FSJ?

In der Regel zwölf Monate, es kann im Inland nach Absprache auch auf maximal 18 Monate verlängert werden. Eine Anerkennung des FSJ ist nach sechs Monaten möglich.

 

Wie oft kann man ein FSJ machen?

Ein FSJ kann auch in Abschnitten von drei Monaten abgeleistet werden, wenn der Träger dies anbietet. Außerdem darf bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten ein FSJ mit einem FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) kombiniert werden. Die Höchstdauer beträgt 18 Monate.

 

Kann man ein FSJ auch im Ausland machen?

Ein FSJ kann auch im Ausland durchgeführt werden. Allerdings gibt es längst nicht so viele Träger und Einsatzplätze wie bei den Inlandsdiensten. Auch der ASB bietet derzeit keine FSJ-Plätze im Ausland an. Wer gerne im Ausland arbeiten möchte, sollte sich an einen Träger für spezielle Freiwilligendienste im Ausland wenden.

 

Wie hoch ist die Vergütung?

Es wird ein Taschengeld gezahlt, die Höhe muss bei der jeweiligen Einsatzstelle erfragt werden, da es regionale Unterschiede gibt. Außerdem werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt oder in Form entsprechender Geldersatzleistungen gezahlt.

 

Wie ist man versichert?

FSJ'ler sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.

 

Besteht Kindergeldanspruch für FSJ'ler?

Ja. Ein FSJ ist gleichzusetzen mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung. Die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (bzw. deren Eltern) sind kindergeldbezugsberechtigt. Steuerliche Kinderfreibeträge werden gewährt. Es sei denn, das Gesamteinkommen des FSJ’lers übersteigt im Jahr 7.680 Euro (Stand 2008).

 

Wie viel Urlaub erhält man?

Mindestens 26 Tage.

 

Gibt es eine Bescheinigung oder ein Zeugnis?

Nach Abschluss des Freiwilligen Sozialen Jahres gibt es eine Bescheinigung über die Dauer des FSJ. Auf Wunsch wird auch ein Zeugnis ausgestellt, das ausführlich über die Art der freiwilligen Tätigkeit informiert und berufsqualifizierende Merkmale aufführt.

 

Gibt es Vorteile für die berufliche Laufbahn?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist keine Ausbildung. Ein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz besteht nicht, die Bewerbungschancen können sich jedoch durch die Teilnahme am FSJ erhöhen. Außerdem wird ein FSJ als Wartezeit für Studienplätze anerkannt. In einigen Bundesländern wird das FSJ bei bestimmten sozialpflegerischen bzw. pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen auch als Vorpraktikum anerkannt. Näheres hierzu ist beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule bzw. der Ausbildungsstelle zu erfragen.

 

Wann kann man ein FSJ beginnen?

In der Regel beginnt ein FSJ zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober. In Absprache mit den Einsatzstellen sind auch andere Termine möglich.

 

Können auch Bewerber aus dem Ausland ein FSJ leisten?

FSJ-Teilnehmer aus Ländern, bei denen ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland nötig ist, erhalten von ihrer zukünftigen Einsatzstelle eine Bescheinigung, mit der sie zur Ausländerbehörde gehen. Die Ausstellung des Visums für ein FSJ ist in der Regel problemlos. FSJ’ler aus dem Ausland benötigen keine Arbeitsgenehmigung.

 

Wie und wo bewerbe ich mich?

Am besten direkt bei den Einsatzstellen. Eine Liste über Art und Ort der sozialen Einrichtungen des ASB kann man über die Hotline bestellen: 01805-266 155 . Und im FSJ-Stellenmarkt finden Sie eine Auswahl an offenen Angeboten.

Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und/oder in allen Bundesländern gleich. Die Nachfrage ist groß, deshalb gilt: Je frühzeitiger man sich bewirbt, umso besser!

 


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        Stand: 20. Februar 2011 -- Fragen ?
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