
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Die Teilnahme an den Kursen "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
soll Sie in die Lage versetzen, u. a. bei Straßenverkehrsunfällen schnell und
wirksam zu helfen. Wenn Ihr letzter Kurs über zwei Jahre zurückliegt, haben Sie
jedoch möglicherweise einiges wieder vergessen. Deshalb entscheidet die
jeweilige Führerscheinannahmestelle, ob sie
über zwei Jahre alte
Teilnahmebescheinigungen
noch akzeptiert.
Zu ihrem persönlichen Nutzen empfiehlt
der ASB auch Führerscheininhabern, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen
- z.B. mit einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training oder einem dreistündigen Erste-Hilfe-Fresh up. Diese Auffrischungen ersetzen jedoch nicht die für den
Führerschein geforderten Kurse.