
Es nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und
Martinshorn
Der gesunde Menschenverstand
Immer wieder hört man das ,,Tatü-Tata"
von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Das bedeutet: Hier werden
Sonderrechte nach
Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen.
Dass sich die Mitarbeiter
der Rettungsdienste nicht zum eigenen Vergnügen in erhöhte Gefahr begeben, sei
nur am Rande erwähnt.
Leider werden die
Sonderrechte oftmals von der Bevölkerung nicht beachtet.
Sonderrechte sind nur das eine
- Ihr Verhalten das andere. Bei Einsätzen der Rettungsdienste können Sekunden
über
Leben und Tod von Menschen entscheiden. Es
ist daher besonders wichtig, dass bei Einsatzfahrten, die am blauen Blinklicht
zusammen mit dem Einsatzhorn (Martinshorn) erkennbar sind, alle
Verkehrsteilnehmer sofort eine Gasse
für die durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen.
Auch müssen die speziell
gekennzeichneten Rettungswege stets freigehalten werden. Denn Halten oder Parken
dort kann zum einen teuer werden, zum anderen - und das ist das schlimmere -
aber auch den Durchgang für Rettungsdienst oder Feuerwehr verhindern und im
schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten.
Neugierde und
Sensationslust ist dem Menschen anscheinend angeboren und ein
Schadensereignis lockt zum Zuschauen. Bedenken Sie aber eins:
Möchten Sie von
allen Seiten "begafft" werden, falls Sie einmal schwer krank sind oder einen
Unfall erlitten haben ?
Deshalb Zufahrten und
Einsatzstellen für Rettungsfahrzeuge freihalten, Rettungsmaßnahmen nicht
behindern sowie bei Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen immer eine Gasse für
die Rettungsfahrzeuge freimachen und freihalten.
Dadurch helfen Sie mit,
Menschenleben zu retten und Schadensfälle zu begrenzen, wofür Ihnen die Helfer
aller Rettungsorganisationen,
Feuerwehren und
Polizei dankbar sind.