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Das 'Rechtliche' Der Menschenverstand Unser Wunsch Wie es nicht sein sollte

Es nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn

Der gesunde Menschenverstand

Immer wieder hört man das ,,Tatü-Tata" von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Das bedeutet: Hier werden Sonderrechte nach Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen.

Dass sich die Mitarbeiter der Rettungsdienste nicht zum eigenen Vergnügen in erhöhte Gefahr begeben, sei nur am Rande erwähnt.

Leider werden die Sonderrechte oftmals von der Bevölkerung nicht beachtet.

Sonderrechte sind nur das eine - Ihr Verhalten das andere. Bei Einsätzen der Rettungsdienste können Sekunden über Leben und Tod von Menschen entscheiden. Es ist daher besonders wichtig, dass bei Einsatzfahrten, die am blauen Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (Martinshorn) erkennbar sind, alle Verkehrsteilnehmer sofort eine Gasse für die durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen.

Auch müssen die speziell gekennzeichneten Rettungswege stets freigehalten werden. Denn Halten oder Parken dort kann zum einen teuer werden, zum anderen - und das ist das schlimmere - aber auch den Durchgang für Rettungsdienst oder Feuerwehr verhindern und im schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten.

Neugierde und Sensationslust ist dem Menschen anscheinend angeboren und ein Schadensereignis lockt zum Zuschauen. Bedenken Sie aber eins: Möchten Sie von allen Seiten "begafft" werden, falls Sie einmal schwer krank sind oder einen Unfall erlitten haben ?

Deshalb Zufahrten und Einsatzstellen für Rettungsfahrzeuge freihalten, Rettungsmaßnahmen nicht behindern sowie bei Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen immer eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge freimachen und freihalten.

Dadurch helfen Sie mit, Menschenleben zu retten und Schadensfälle zu begrenzen, wofür Ihnen die Helfer aller Rettungsorganisationen, Feuerwehren und Polizei dankbar sind.

 

 


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        Stand: 17. April 2011 -- Fragen ?
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