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Das 'Rechtliche' Der Menschenverstand Unser Wunsch Wie es nicht sein sollte

Es nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn

Ein Beispiel

Immer wieder hört man das ,,Tatü-Tata" von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Das bedeutet: Hier werden Sonderrechte nach Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen.

Der Rettungsdienst ist unterwegs, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Hier möchten wir Ihnen zwei Beispiele geben (aufgenommen an nur einem Tag mit dem Notarzteinsatzfahrzeug in Kassel) - Beispiele, wie es NICHT sein sollte:


WMV-Datei (235 kB)  (in der Wolfhager Straße)


WMV-Datei (238 kB)  (in der Leipziger Straße)

 

Fahren Sie langsam - unter Beachtung der Sorgfaltspflicht - in die Kreuzung ein und geben Sie so den Weg frei.

 

 


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        Stand: 17. April 2011 -- Fragen ?
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